Ausgehend von der PT2 lässt sich die Aufgabe formulieren, ein alternatives Ventil zur Kontrolle der automatischen Rückführung des Hydraulikkolbens vorzuschlagen. Die Aufgabe gemäss Absatz [0004] des Klagepatents scheint ausgehend von der PT2 nicht angemessen. Grundsätzlich würde der Fachmann bei dieser Fragestellung durchaus das Dokument EP '788 hinzuziehen, denn es betrifft eine gattungsgleiche Vorrichtung wie die PT2, stammt also aus dem gleichen technischen Gebiet wie die PT2.