Die Hinzufügung dieser Merkmale ist unter dem Titel der Klarheit nicht zu beanstanden: dem Fachmann ist klar, dass, obwohl es heisst "das Rücklaufventil (1) besteht aus einem Ventilkolben", dies nicht im strengen Sinne heissen kann "besteht ausschliesslich aus einem Ventilkolben", denn ein Ventil kann nicht allein aus einem Ventilkolben bestehen. Auch die weiteren Merkmale präzisieren den Gegenstand widerspruchslos in klarer und nachvollziehbarer Weise.