Die zusätzlich hinzugefügten Merkmale ändern aber nichts daran, dass die Vorbenutzung PT2 auch für einen derartig eingeschränkten Anspruch neuheitsschädlich ist. Der in der unten angegebenen Darstellung als oberer Ventilkolben bezeichnete Körper verfügt an der Unterseite über eine kreisscheibenförmige Erweiterung, die in einem zylindrischen Hohlraum 4 Entscheidung G3/14 vom 24. März 2015. Seite 38 O2013_006 geführt ist und in der Mitte eine Kugel eingelagert hat, die nach unten vorsteht: