Diese Frage ist Gegenstand der Entscheidung der Grossen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts unter der Nummer G3/14.4 In dieser wurde die übliche Praxis bestätigt, dass, wenn abhängige Ansprüche vollständig in einen unabhängigen Anspruch aufgenommen werden, was hier der Fall ist, die Frage der Klarheit nicht noch einmal aufgebracht werden kann, weil eigentlich nur ein Anspruch gestrichen wird und ein bereits vorher erteilter und bestehender (der abhängige) ausformuliert wird (vgl. Nr. 80 auf S. 85 der Entscheidung G3/14).