Genau diese Kombination von Eigenschaften wird durch das Ventil der offenkundigen Vorbenutzung realisiert. Ob es sich dabei also um ein Ventil handelt, welches wie in Figuren 1/2 des Klagepatents dargestellt nur einen einzigen Kolben aufweist, oder wie in Figur 6-8 dargestellt um eine komplexere Konstruktion, bei welcher zusätzlich manuell ausgelöst werden kann, oder eben auch um eine Konstruktion, in welcher im Rahmen eines einzigen Ventils die Funktionen Überdruck und Rücklauf auf zwei verschiedene aber miteinander genau im erfindungsgemässen Sinne kooperierende, in Serie angeordnete Elemente aufgeteilt ist, spielt keine Rolle.