Mit Eingabe vom 4. Dezember 2013 hat die Beklagte ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 8. November 2013 eingereicht. In diesem geht es um die Frage der Patentverletzung, und nicht eigentlich um die Frage der Rechtsbeständigkeit, im Gegensatz zum vorliegenden Verfahren. Dennoch soll auf die beiden von der Beklagten herangezogenen Textstellen kurz eingegangen werden: