Diese Auslegung vermag schon deshalb nicht zu überzeugen, da auch im Ausführungsbeispiel gemäss Klagepatent der Ventilkolben 3 während des Rückstellwegs des Hydraulikkolbens nicht stationär bleibt. Da der Druck des Öls mit der zunehmenden Entspannung der Feder 10 des Hydraulikkolbens 9 absinkt, entspannt sich auch die Feder 8 des Ventilkolbens zunehmend und der Ventilkolben bewegt sich kontinuierlich gegen seine Verschlussstellung hin, so dass auch in den Ausführungsbeispielen gemäss Klagepatent in der Öffnungsstellung eine Komponentenbewegung stattfindet.