– im Lichte der offenkundigen Vorbenutzung durch Verkauf des hydraulischen Presswerkzeugs PT2 der Klägerin. Neuheit gegenüber der EP 0 636 788 (EP '788): Diese Frage ist bereits in der rechtskräftigen Entscheidung der Beschwerdekammer vom 19. Juni 2007 behandelt worden, wo Neuheit gefunden wurde. Seite 30 O2013_006