Eine Auslegung dieser Textstellen in [0008] und [0020] des Klagepatents, gemäss welcher für diese Variante der Rückstellweg auch "beliebig kurz" sein kann, mag zwar bei isolierter Betrachtung dieser beiden Textstellen theoretisch möglich sein, macht aber im Lichte des Gesamtzusammenhangs für den Fachmann keinen Sinn, denn eine solche Lösung wäre offensichtlich im Stand der Technik, der im Klagepatent selber beschrieben wird (Überdruckventil aus [0003]), würde die im Zusammenhang mit der gestellten Aufgabe formulierte Zielsetzung, dass nach Auslösen des Ventils automatisch die Ausgangsstellung erreicht wird, nicht erfüllen, und