Im Lichte der Aufgabe, die sich das Klagepatent selber setzt, und im Lichte der im Zusammenhang mit dem Stand der Technik beschriebenen Nachteile kann die Auslegung dieser Textstellen nur so sein, dass der Fachmann darunter versteht, dass auch in diesem Fall die Rückstellung des Hydraulikkolbens zwar nicht bis zu einem mechanischen Anschlag aber auf jeden Fall doch so weit zurück erfolgt, dass das Gerät anschlies- Seite 29 O2013_006