Als Aufgabe wird formuliert (vgl. [0004] des Klagepatents), ein hydraulisches Pressgerät anzugeben, welches funktionssicherer und handhabungstechnisch verbessert ausgestaltet ist. Anschliessend wird die im Anspruch gegebene Lösung beschrieben als eine Konstruktion, welche nach Erreichen eines Maximaldruckes das Pressgerät selbsttätig öffnet und das Bewegungsteil vollständig in die Ausgangsstellung zurückfährt.