Die Auslegung auf Basis der Beschreibung des Patents muss vom hier zuständigen Fachmann im Lichte des geschilderten Standes der Technik, der damit verbundenen Nachteile, sowie der Aufgabe, die sich das Patent selber setzt, und die das Patent auch tatsächlich löst, erfolgen. Der Fachmann ist hier, das ist unstrittig, ein Diplom-Ingenieur mit der Vertiefungsrichtung Entwicklung und Konstruktion, der mehrere Jahre praktische Erfahrung in der Konstruktion und Entwicklung von Hydraulikwerkzeugen hat.