Seite 26 O2013_006 dadurch gekennzeichnet, dass 4. das Rücklaufventil (1) 4.1 selbsttätig ansprechend ist und 4.2 so ausgebildet ist, dass es durch den Druck des zurücklaufenden Öls über den gesamten Rückstellweg des Hydraulikkolbens (9) in der Öffnungsstellung gehalten ist. Kernpunkt des Klagepatents ist am besten anhand Figur 1 zu verstehen: