Rubrik vom System her wohl zwingend auszufüllen war (Pflichtfeld). Weil es ein "bis" Datum jedoch nicht gab, wurde als Platzhalter-Datum "31.12.9999" eingesetzt. Von daher könnte "Gültig ab" durchaus die Auslieferung betreffen. Das muss aber nicht weiter abgehandelt werden, steht doch auf dem Dokument in der Rubrik "in Betrieb ab" ebenfalls "17.07.1996". Und das muss ohne weiteres als Auslieferungsdatum betrachtet werden. Oder – anders formuliert – wenn die Maschine ab 17. Juli 1996 beim Kunden in Betrieb war, dann hatte er sie auch mindestens seit dann und damit war die Maschine ab diesem Zeitpunkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.