Prioritätsdatum des Klagepatents ist der 5. Juni 1998. Die Klägerin behauptet als neuheitsschädliche offenkundige Vorbenutzung u.a. einen Verkauf der PT2 Nr. 95112060 im Dezember 1995 an die R. Nussbaum AG. Die Beklagte bestreitet, dass eine offenkundige Vorbenutzung dargetan sei und auch – eventualiter – deren Relevanz.