"In der Tat scheinen der Verweis in der Beschreibungseinleitung von D14 [vorliegend: (Spalte 1, Zeilen 10 bis 14) auf ein in D15 [vorliegend: KB 101 offenbartes Pressgerät mit einem Entlastungsventil, das nach Auslösen und dem entsprechenden Nachlassen des Öldrucks wieder schliesst, und der Hinweis in D14 (Spalte 3, Zeile 41) auf die Tatsache, dass das offenbarte Pressgerät in bekannter Weise (“de manière connue“) mit einem Entlastungsventil versehen ist, die Auslegung der Beschwerdeführerin [der Beklagten im vorliegenden Verfahren] zu bestätigen, wonach gemäss der Lehre von D14 die Rückstellung des Hydraulikkolbens nach dem Auslösen des Entlastungsventils 18 lediglich bei