Derartig arbeitende hydraulische Steuerventile stellten eine eigene bekannte Klasse dar, nämlich die Klasse der sogenannten "vorgesteuerten Druckbegrenzungsventile". Der Austausch des elektromechanischen Rückflussventils der WO 97/10908 durch ein dem Fachmann allgemein geläufiges vorgesteuertes Druckbegrenzungsventil könne daher keine erfinderische Tätigkeit darstellen. Der Fachmann hätte auch Veranlassung gehabt, das elektromechanische Rückflussventil der WO 97/10908 durch ein rein hydraulisches Rückflussventil zu ersetzen.