Darüber hinaus werde Anspruch 1 durch die offenkundige Vorbenutzung des hydraulischen Presswerkzeugs Powertool PT2-H der Klägerin neuheitsschädlich vorweggenommen. Diese offenkundige Vorbenutzung PT2-H der Klägerin sei nicht Gegenstand des Einspruchsverfahrens vor dem Europäischen Patentamt gewesen.