Gegenstand des Klagepatents ist ein hydraulisches Pressgerät für bestimmte Fügevorgänge, wie beispielsweise das Aufpressen von Kabelschuhen auf elektrische Leiter, für Nietverbindungen oder für Fügevorgänge im Sanitärbereich. 3.4 Die Klägerin macht geltend, ausgehend vom im Klagepatent genannten Stand der Technik (US 2,254,613, US 5,195,354) liege dem Gegenstand des Klagepatents die Aufgabe zugrunde, ein hydraulisches Seite 13 O2013_006