3.2 Die Beklagte ist eine GmbH mit Sitz in Deutschland. Sie entwickelt, fertigt und vertreibt Produkte für die Elektro-, Sanitär- und Heizungstechnik. Sie ist eingetragene Inhaberin des mit der vorliegenden Nichtigkeitsklage angegriffenen europäischen Patents EP 0 944 937 B1 (nachfolgend Klagepatent). 3.3 Das Klagepatent wurde am 15. Oktober 1998 beim Europäischen Patentamt angemeldet und beansprucht zwei deutsche Prioritäten vom 15. Oktober 1997 aus DE 197 45 483 und vom 5. Juni 1998 aus DE 198 25 160. Die Veröffentlichung und die Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des Klagepatents erfolgte am 27. März 2002.