Mit der Gutheissung der Klage soll die Klägerin vor einer Behinderung in ihrer wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit geschützt und damit drohende Nachteile wirtschaftlicher Art abgewendet werden. Das Rechtsschutzinteresse ist daher gegeben und wird von der Beklagten im Übrigen auch nicht bestritten. 3. Sachverhalt, Parteivorbringen 3.1 Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Sissach, Schweiz. Sie bezweckt den Maschinen- und Apparatebau sowie die Herstellung und den Vertrieb von technischen Produkten aller Art. Sie handelt unter anderem mit Flächenbearbeitungsmaschinen und Druckluftwerkzeugen, darunter auch hydraulische Pressgeräte.