2.3 Die Patentnichtigkeitsklage steht jedermann zu, der daran ein Interesse nachweist (Art. 28 PatG). Die Beklagte hat aus dem Klagepatent vor dem Landgericht Mannheim gegen die Cimco Werkzeugfabrik Carl Jul. Müller GmbH &Co. KG Patentverletzungsklage erhoben. Die Cimco Werkzeugfabrik Carl Jul. Müller GmbH &Co. KG vertreibt die mit der Verletzungsklage angegriffenen Produkte, welche sie von der Klägerin erworben hat. Mit der Gutheissung der Klage soll die Klägerin vor einer Behinderung in ihrer wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit geschützt und damit drohende Nachteile wirtschaftlicher Art abgewendet werden.