16-22 vorgetragenen Behauptungen nicht zu befragen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin unter Einschluss der Auslagen für die notwendigerweise beigezogenen Patentanwälte der Kanzlei Hepp Wenger Ryffel AG, Friedtalweg 5,9500 Wil (insbesondere von Herrn PA Dipl. Ing. EPFL Christoph Müller)." 1.16 Mit Eingabe vom 16. Juni 2015 erfolgte eine Eingabe der Klägerin dazu und mit Eingabe vom 18. Juni 2015 die Stellungnahme der Klägerin Seite 11 O2013_006