7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin unter Einschluss der Auslagen für die notwendigerweise beigezogenen Patentanwälte der Kanzlei Hepp Wenger Ryffel AG, Friedtalweg 5, 9500 Wil (insbesondere von Herrn PA Dipl. Ing. EPFL Christoph Müller)." 1.15 Mit Eingabe vom 1. Juni 2015 nahm die Beklagte Stellung zu act. 70 und stellte folgenden prozessualen Antrag: