dass der Ventilkolben (3) zusätzlich mittels Handbetätigung in eine Öffnungsstellung verfahrbar ist, dass ein Zugteil (27) mit dem Ventilkolben (3) unter Durchsetzung des Zylinders (11) verbunden ist und dass das Zugteil (27) einen Mitnahmekopf (28) aufweist, der mit einer Mitnehmernase des Ventilkolbens (3) in Eingriff steht, mit den ursprünglichen abhängigen Ansprüchen 4, 7, 8 und 10-24 als neu nummerierte abhängige Ansprüche 2-19 mit angepassten Rückbezügen. 7.