Begrenzungsdruck in dieser Stellung nicht mehr durch die Teilkolbenfläche dieses Ventilkolbens definiert ist, sondern vielmehr durch die Gesamtoberfläche (5) dieses als Längsschieberkolben ausgebildeten Ventilkolbens (3) und wobei dieser Ventilkolben (3) über den gesamten Rückstellweg des Hydraulikkolbens (9) infolge des auf ihn einwirkenden Öldruckes in der Öffnungsstellung verbleibt.", mit den ursprünglichen abhängigen Ansprüchen 3-24 als neu nummerierte abhängige Ansprüche 2-23 mit angepassten Rückbezügen.