1.13 Mit Eingabe vom 27. März 2015 nahm die Klägerin dazu Stellung. 1.14 Am 9. April 2015 erstattete Richter Dr. sc. nat. Tobias Bremi ein Fachrichtervotum. Die Stellungnahmen der Parteien dazu erfolgten je mit Eingabe vom 18. Mai 2015. Die Beklagte stellte damit einen neuen Subsubsub-eventualantrag Ziff. 5, womit Ziff. 5 und Ziff. 6 ihrer ergänzten Rechtsbegehren vom 2. März 2015 neu zu Ziff. 6 (nun subsubsubsubeventualiter) und Ziff. 7 wurden. Das geänderte und für die vorliegende Beurteilung massgebende Rechtsbegehren lautet demnach wie folgt: