mit den ursprünglichen abhängigen Ansprüchen 3-24 als neu nummerierte abhängige Ansprüche 2-23 mit angepassten Rückbezügen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin unter Einschluss der Auslagen für die notwendigerweise beigezogenen Patentanwälte der Kanzlei Hepp Wenger Ryffel AG, Friedtalweg 5, 9500 Wil (insbesondere von Herrn PA Dipl. Ing. EPFL Christoph Müller)."