Anlässlich der Verhandlung hielt das Gericht fest, es wünsche in der Tat keine ungefragten Eingaben der Parteien. Das Gericht müsse aber, das verlange das Bundesgericht sehr deutlich, im Sinne der Harmonisierung in Europa, ausländische Gerichtsentscheide aus parallelen Verfahren berücksichtigen. Dem wolle das Gericht nachkommen, und zwar laufend, also auch schon im Hinblick auf eine Instruktionsverhandlung. Und damit dies möglich sei, müsse das Gericht diese ausländischen Entscheide kennen. Und deshalb seien die Parteien gehalten, das Gericht über solche Entscheide zu informieren, und zwar umgehend.