{"Signatur": "CH_PATG_001", "Spider": "CH_BPatG", "Datum": "2015-10-07", "PDF": {"Datei": "CH_BPatG/CH_PATG_001_O2013-006_2015-10-07.pdf", "URL": "https://www.bundespatentgericht.ch/fileadmin/entscheide/O2013_006_151007.pdf", "Checksum": "f8ca1888f50b0b505aff031393739b9b"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["O2013_006"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundespatentgericht 07.10.2015 O2013_006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bundespatentgericht 07.10.2015 O2013_006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Bundespatentgericht 07.10.2015 O2013_006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Bundespatentgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Hydraulisches Pressgerät: teilweise Klagegutheissung, Teilnichtigkeit wegen offenkundiger Vorbenutzung | Erfinderische Tätigkeit, Fachrichtervotum, Feststellungsklage, Kosten: Parteientschädigung, Neuheit, Patentansprüche Auslegung, Teilnichtigkeit"}], "ScrapyJob": "446973/64/2135", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:17:52", "Checksum": "4c473a01009048973b71c1389fb2b7ae", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundespatentgericht 07.10.2015 O2013_006\nRegeste:\nHydraulisches Pressgerät: teilweise Klagegutheissung, Teilnichtigkeit wegen offenkundiger Vorbenutzung | Erfinderische Tätigkeit, Fachrichtervotum, Feststellungsklage, Kosten: Parteientschädigung, Neuheit, Patentansprüche Auslegung, Teilnichtigkeit\n\n Seite 26\nO2013_006\n\ndadurch gekennzeichnet, dass\n4. das Rücklaufventil (1)\n4.1 selbsttätig ansprechend ist und\n4.2 so ausgebildet ist, dass es durch den Druck des zurücklaufenden Öls über den gesamten Rückstellweg des Hydraulikkolbens (9) in der Öffnungsstellung gehalten ist.\n\nKernpunkt des Klagepatents ist am besten anhand Figur 1 zu verstehen:\n\nDie Federkraft der Rückstellfeder 10, die Querschnittsfläche 9' des Hydraulikkolbens 9, die Strömungsquerschnittsfläche des Kanals 7, die Querschnittsfläche 5 des Hydraulikkolbens 3 des Ventils und die Rückstellfeder des Hydraulikkolbens 3 etc. des Ventils sind so ausgelegt, dass,\nwenn infolge Erreichens des Grenzdrucks das Ventil 1 einmal geöffnet ist,\ndas Ventil unter dem Druck des Hydraulikkolbens 9 und der Rückstellfeder 10 so lange offen bleibt, bis der Hydraulikkolben 9 wieder vollständig\nin der Öffnungsstellung, d.h. ganz nach links in Fig. 1 verschoben ist.\n\nGrund für die Beibehaltung des Öffnungszustandes nach der Öffnung des\nVentils trotz initialem Druckabfall unmittelbar nach der Öffnung ist bei dieser konkreten Bauweise die Auslegung der druckbeaufschlagten Querschnitte, kleine Fläche in der Öffnung 7 und grosse Fläche von Zylinder 5.\n\nSeite 27\nO2013_006\n\nEine einfache mechanische und fehlerunanfällige Lösung wird durch diese Konstruktion zur Verfügung gestellt. D.h. die Lösung zur Aufgabe aus\n[0004] des Klagepatents wird gegeben:\n\nIm Hinblick auf den zuvor beschriebenen Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, ein hydraulisches Pressgerät\nanzugeben, das funktionssicherer und handhabungstechnisch verbessert\nausgestaltet ist.\n\n4.2.2.2 Auslegung\n\nMerkmal 4 lautet wie folgt: \"das Rücklaufventil (1) ist selbsttätig ansprechend und so ausgebildet, dass es durch den Druck des zurücklaufenden Öls über den gesamten Rückstellweg des Hydraulikkolbens (9) in der\nÖffnungsstellung gehalten ist\".\n\nUmstritten, insbesondere auch im Lichte der Beurteilung durch das deutsche Bundespatentgericht, ist in Bezug auf dieses Merkmal besonders\ndie Frage, was unter dem gesamten Rückstellweg des Hydraulikkolbens zu verstehen ist. Nicht ganz einfach ist in diesem Zusammenhang\ndie Auslegung der Absätze [0008] und [0019] des Klagepatents, in welchen ein nur teilweises Zurückfahren des Kolbens als mögliche Variante\nbeschrieben wird, woraus das deutsche Bundespatentgericht schliesst,\ndass der gesamte Rückstellweg auch ein beliebig kurzer sein kann.\n\nDie Auslegung auf Basis der Beschreibung des Patents muss vom hier\nzuständigen Fachmann im Lichte des geschilderten Standes der Technik,\nder damit verbundenen Nachteile, sowie der Aufgabe, die sich das Patent\nselber setzt, und die das Patent auch tatsächlich löst, erfolgen.\n\nDer Fachmann ist hier, das ist unstrittig, ein Diplom-Ingenieur mit der Vertiefungsrichtung Entwicklung und Konstruktion, der mehrere Jahre praktische Erfahrung in der Konstruktion und Entwicklung von Hydraulikwerkzeugen hat.\n\nBei der Beschreibung der Nachteile des Standes der Technik heisst es im\nKlagepatent in [0003], dass bei den bekannten Konstruktionen der Rücklauf des Bewegungsteils erreicht wird, indem ein Rücklaufhebel aktiv betätigt wird. Im Stand der Technik werden zwar Überdruckventile vorgesehen, diese lassen aber beim Ansprechen nur eine Teilmenge des Öls in\nden Vorratstank zurückfliessen.\n\nSeite 28\nO2013_006\n\nAls Aufgabe wird formuliert (vgl. [0004] des Klagepatents), ein hydraulisches Pressgerät anzugeben, welches funktionssicherer und handhabungstechnisch verbessert ausgestaltet ist.\n\nAnschliessend wird die im Anspruch gegebene Lösung beschrieben als\neine Konstruktion, welche nach Erreichen eines Maximaldruckes das\nPressgerät selbsttätig öffnet und das Bewegungsteil vollständig in die\nAusgangsstellung zurückfährt.\n\nDiese Aufgabe wird durch die Anspruchsmerkmale auch tatsächlich erfüllt. Kernpunkt ist dabei, dass durch die vorgeschlagene Konstruktion\ndem Anwender der manuelle Eingriff zum Öffnen und Rückverfahren des\nBewegungsteiles erspart wird, sprich, dass das Gerät für die nächste\nPressoperation ohne Manipulation zur Verfügung steht (vgl. auch [0019]).\n\nIm Rahmen der Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen weist das\nKlagepatent in Spalte 3:39-41 darauf hin, dass die Rückstellfeder des\nHydraulikkolbens so ausgelegt wird, dass der Hydraulikkolben bis zum\nAnschlag zurückverfährt. Es ist also nicht zwingend, dass der Hydraulikkolben bis zu einem mechanischen Anschlag zurück verfährt.\n\nIm Rahmen einer weiteren bevorzugten Ausführungsform wird im Absatz\n[0008] folgendes beschrieben:\n\nAlternativ oder kombinativ ist es weiter auch denkbar, den Hydraulikkolben nur\npartiell zurückfahren zu lassen. Hierzu ist die Rückstellfeder so auszulegen, dass\nihre Kraft in einer bestimmten Stellung innerhalb des Arbeitshubs des Hydraulikkolbens nicht mehr ausreicht, das Rückstellventil offenzuhalten.\n\nIm Rahmen der Beschreibung der Ausführungsbeispiele wird dann auf\ndiese Variante im Absatz [0020] eingegangen:\n\n"}