{"Signatur": "CH_PATG_001", "Spider": "CH_BPatG", "Datum": "2015-10-07", "PDF": {"Datei": "CH_BPatG/CH_PATG_001_O2013-006_2015-10-07.pdf", "URL": "https://www.bundespatentgericht.ch/fileadmin/entscheide/O2013_006_151007.pdf", "Checksum": "f8ca1888f50b0b505aff031393739b9b"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["O2013_006"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundespatentgericht 07.10.2015 O2013_006"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Bundespatentgericht 07.10.2015 O2013_006"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Bundespatentgericht 07.10.2015 O2013_006"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Bundespatentgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Bundespatentgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Hydraulisches Pressgerät: teilweise Klagegutheissung, Teilnichtigkeit wegen offenkundiger Vorbenutzung | Erfinderische Tätigkeit, Fachrichtervotum, Feststellungsklage, Kosten: Parteientschädigung, Neuheit, Patentansprüche Auslegung, Teilnichtigkeit"}], "ScrapyJob": "446973/64/2135", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:17:52", "Checksum": "4c473a01009048973b71c1389fb2b7ae", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundespatentgericht 07.10.2015 O2013_006\nRegeste:\nHydraulisches Pressgerät: teilweise Klagegutheissung, Teilnichtigkeit wegen offenkundiger Vorbenutzung | Erfinderische Tätigkeit, Fachrichtervotum, Feststellungsklage, Kosten: Parteientschädigung, Neuheit, Patentansprüche Auslegung, Teilnichtigkeit\n\n wobei das Bewegungsteil (24) durch einen Hydraulikkolben (9) relativ zu\ndem Festteil (26) bewegt wird\nund mittels einer Rückstellfeder (10) in eine Ausgangsstellung zurückbewegbar ist,\nwobei die Rückbewegung in Abhängigkeit von einem vorbestimmten Pressdruck auslösbar ist durch Ansprechen eines Rücklaufventils (1)\ndadurch gekennzeichnet,\ndass das selbsttätig ansprechende Rücklaufventil (1) so ausgebildet ist,\ndass es durch den Druck des zurücklaufenden Öls über den gesamten\nRückstellweg des Hydraulikkolbens (9) in der Öffnungsstellung gehalten ist\nund\ndass das Rücklaufventil (1) aus einem Ventilkolben (3) mit einer Nadelspitze\n(4) besteht, welche eine mit dem Druckraum (6) verbundene Bohrung (7)\nverschliesst, wobei der Ventilkolben (3) mit einer Ventilkolbenfläche (4,5)\nausgebildet ist,\nwobei eine im Verschlusszustand wirksame Teilkolbenfläche im Hinblick auf\nden gewünschten Maximaldruck ausgelegt ist,\nwobei die durch den Bohrungsdurchmesser wirksame kleinere Teilkolbenfläche im Zuge der Verpressung mittels des hydraulischen Pressgerätes (2)\nvon dem Öl beaufschlagt ist und\nwobei bei Überschreiten einer durch den Bohrungsdurchmesser vordefinierten Höhe des Öldrucks der Ventilkolben (3) des Rücklaufventils (1) über die\nTeilkolbenfläche aus dem Dichtsitz angehoben wird,\nwonach eine wesentlich grössere Kolbenflache in Wirkung tritt,\nwobei weiter das Rücklaufventil (1) in dieser Stellung mit einem wesentlich\nniedrigeren Begrenzungsdruck als in der Verschlusslage arbeitet, da der\nBegrenzungsdruck in dieser Stellung nicht mehr durch die Teilkolbenfläche\ndefiniert ist, sondern vielmehr durch die Gesamtoberflache (5) des als\nLängsschieberkolben ausgebildeten Ventilkolbens(3),\nund wobei der Ventilkolben (3) über den gesamten Rückstellweg des Hydraulikkolbens (9) infolge des auf den Ventilkolben einwirkenden Öldruckes in\nder Öffnungsstellung verbleibt.\"\nmit den ursprünglichen abhängigen Ansprüchen 3-24 als neu nummerierte\nabhängige Ansprüche 2-23 mit angepassten Rückbezügen.\n\n5. Subsubsubeventualiter sei Patentanspruch 1 des schweizerischen und\nliechtensteinischen Teils des europäischen Patents EP 0 944 937 B1 wie\nfolgt einzuschränken:\n\"Hydraulisches Pressgerät (2)\nmit einem Festteil (26) und einem Bewegungsteil (24),\nwobei das Bewegungsteil (24) durch einen Hydraulikkolben (9) relativ zu\ndem Festteil (26) bewegt wird\nund mittels einer Rückstellfeder (10) in eine Ausgangsstellung zurückbewegbar ist,\nwobei die Rückbewegung in Abhängigkeit von einem vorbestimmten Pressdruck auslösbar ist durch Ansprechen eines Rücklaufventils (1)\n\nSeite 9\nO2013_006\n\ndadurch gekennzeichnet,\ndass das selbsttätig ansprechende Rücklaufventil (1) so ausgebildet ist,\ndass es durch den Druck des zurücklaufenden Öls über den gesamten\nRückstellweg des Hydraulikkolbens (9) in der Öffnungsstellung gehalten ist\nund\ndass das Rücklaufventil (1) einen einzigen Ventilkolben (3) aufweist, wobei\ndieser Ventilkolben (3) mit einer Ventilkolbenfläche (4,5) ausgebildet ist,\nwobei eine im Verschlusszustand wirksame Teilkolbenfläche dieses Ventilkolbens im Hinblick auf den gewünschten Maximaldruck ausgelegt ist,\nwobei die durch den Bohrungsdurchmesser einer mit dem Druckraum (6)\nverbundenen Bohrung (7) wirksame kleinere Teilkolbenfläche dieses Ventilkolbens im Zuge der Verpressung mittels des hydraulischen Pressgerätes\n(2) von dem Öl beaufschlagt ist und\nwobei bei Überschreiten einer durch den Bohrungsdurchmesser vordefinierten Höhe des Öldrucks dieser Ventilkolben (3) über die Teilkolbenfläche aus\ndem Dichtsitz angehoben wird,\nwonach eine wesentlich grössere Kolbenfläche dieses Ventilkolbens in Wirkung tritt,\nwobei weiter das Rücklaufventil (1) in dieser Stellung mit einem wesentlich\nniedrigeren Begrenzungsdruck als in der Verschlusslage arbeitet, da der\nBegrenzungsdruck in dieser Stellung nicht mehr durch die Teilkolbenfläche\ndieses Ventilkolbens definiert ist, sondern vielmehr durch die Gesamtoberfläche (5) dieses als Längsschieberkolben ausgebildeten Ventilkolbens (3)\nund wobei dieser Ventilkolben (3) über den gesamten Rückstellweg des\nHydraulikkolbens (9) infolge des auf ihn einwirkenden Öldruckes in der Öffnungsstellung verbleibt.\",\n\nmit den ursprünglichen abhängigen Ansprüchen 3-24 als neu nummerierte\nabhängige Ansprüche 2-23 mit angepassten Rückbezügen.\n\n"}