1. Das Verfahren wird infolge Klageanerkennung als erledigt abgeschrieben. 2. Die Gerichtsgebühr wird festgesetzt auf CHF 30'000.–. 3. Die Kosten des vorliegenden Verfahrens sowie diejenigen des Verfahrens am Zivilgericht Basel-Stadt in der Höhe von CHF 7'235.– werden der Beklagten auferlegt und im Umfang von CHF 30'000.– aus dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss bezogen. Die Beklagte hat der Klägerin diese Kosten von insgesamt CHF 37'235.– zu ersetzen. Der nicht beanspruchte Anteil des Kostenvorschusses im Umfang von CHF 100'000.– wird der Klägerin zurückerstattet.