Agreement versprächen dessen Parteien einander die umfassende Vertraulichkeit aller von der anderen Vertragspartei erhaltenen Informationen. In Ziffer 14.2 vereinbarten sie, alle Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht entscheiden zu lassen, was ebenfalls ihrem Bedürfnis nach Vertraulichkeit entspreche. Da vorliegend mangels Entscheid in der Sache kein Bedürfnis der Öffentlichkeit bestehe, die Einzelheiten der streitigen Patentanmeldung zu erfahren, könne dem Bedürfnis der Parteien nach Vertraulichkeit ohne Weiteres entsprochen werden.