Die Parteien hätten demgegenüber ein grosses Interesse daran, den Umstand nicht öffentlich werden zu lassen, dass sie das vorliegende Verfahren gegeneinander geführt hätten. Nach wie vor seien die Klägerin und die C, eine Tochtergesellschaft der Beklagten, einander durch das Supply Agreement vom 30. März 1997, geändert am 20. Dezember 2007 verbunden, und sie würden im Rahmen dieser Vertragsbeziehung weiter miteinander kooperieren. Die Vertragsbeziehung könne frühestens auf den 31. Dezember 2017 gekündigt werden. In Ziffer 13 des Supply Agreement versprächen dessen Parteien einander die umfassende Vertraulichkeit aller von der anderen Vertragspartei erhaltenen Informationen.