Zu berücksichtigen sind jedoch die zusätzlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit den strittigen Fragen betreffend Zuständigkeit sowie Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen. Angesichts dessen erscheint eine Entschädigung für die berufsmässige rechtsanwaltliche Vertretung in der Höhe von CHF 50'000.– als angemessen.