gewähre, immer noch auf einen Wert von CHF 3 Mio. allein pro Jahr kommen würde und diese über die Jahre des Patentschutzes hinweg ein Vielfaches von CHF 5 Mio. betragen dürfte. Es ist somit vielmehr davon auszugehen, dass die Klägerin den Streitwert aus prozesstaktischen Gründen bewusst tief ansetzte, weil – wie sie selber vorbringt – sie ein Unterliegen aus rein prozessualen Gründen aufgrund der alten Basler Zivilprozessordnung nicht habe ausschliessen können. Damit wollte die Klägerin das Risiko allfälliger sie treffender Kosten mindern.