Obschon die Beklagte zwar anfänglich behauptet habe, das Schiedsverfahren sei für den Ausgang des vorliegenden Verfahrens irrelevant, bringe sie nun mit der Klageanerkennung vor, dieser Entscheid zur Klageanerkennung sei infolge einer Neubeurteilung von Rechtslage und Prozessaussichten im Lichte des Ausgangs des Schiedsverfahrens zwischen der Klägerin und der C gefallen. Zudem macht die Klägerin nachträglich geltend, dass es im Wesentlichen um die Abtretung der ganzen Patentfamilie gegangen sei; dies sei der grosse Aufwand gewesen, dass man noch die Vertragsklage (im Schiedsverfahren) angestrengt habe, sei der kleinere Teil gewesen.