Insofern stellte die im Schiedsverfahren zu klärende Frage, ob C die Vereinbarung mit der Klägerin verletzt habe oder nicht, eine für den vorliegenden Prozess relevante Vorfrage dar bezüglich der Frage, wem das Recht auf das Patent bzw. die Patentfamilie zusteht. Obschon die Beklagte zwar anfänglich behauptet habe, das Schiedsverfahren sei für den Ausgang des vorliegenden Verfahrens irrelevant, bringe sie nun mit der Klageanerkennung vor, dieser Entscheid zur Klageanerkennung sei infolge einer Neubeurteilung von Rechtslage und Prozessaussichten im Lichte des Ausgangs des Schiedsverfahrens zwischen der Klägerin und der C gefallen.