Aber es könne nicht sein, dass der Patentanwalt Arbeiten des Rechtsanwalts übernehme und diese Aufwendungen dann zusätzlich als Auslagen des Patentanwalts geltend gemacht werden könnten. Bei den Leistungszusammenstellungen von Patentanwalt Dr. Köpf falle sodann auf, dass schon Aufwendungen seit August 2009 aufgeführt seien, obschon die vorliegende Klage erst 2010 eingereicht worden sei.