Die Kosten des Patentanwalts müssten nachgewiesen werden sowie auch die Notwendigkeit dessen Beizugs, was bis heute nicht erfolgt sei. Nicht zu entschädigen sei die Arbeit eines Patentanwalts, wenn er als Rechtsvertreter tätig werde. Diese Aufwendungen könnten nicht zusätzlich als Auslagen in Rechnung gestellt werden. Der Patentanwalt spiele eine wichtige Rolle vor allem bei Patentanmeldungsverfahren und bei der Analyse von Patentansprüchen. Aber es könne nicht sein, dass der Patentanwalt Arbeiten des Rechtsanwalts übernehme und diese Aufwendungen dann zusätzlich als Auslagen des Patentanwalts geltend gemacht werden könnten.