KR-PatGer geboten. Im vorliegenden Fall sei nämlich nicht nur der doppelte Schriftenwechsel zur Sache durchgeführt worden, sondern es seien zahlreiche prozessuale Fragen wie insbesondere die Überweisung an das Bundespatengericht und nun die Kostenfrage umstritten gewesen. Diese hätten von beiden Parteien und insbesondere auch von deren Rechtsvertretern erheblichen Mehraufwand erfordert, so dass der Streitwert und damit der Kostenrahmen von maximal CHF 150'000.– in einem offenbaren Missverhältnis zum effektiv notwendigen Zeitaufwand stehe. Somit sei der von ihr beantragte Ersatz für die Anwaltskosten unabhängig davon zuzusprechen, ob der Streitwert auf CHF 5