Bei einem Streitwert von über CHF 5 Mio. betrage der Tarifrahmen nach Art. 5 KR PatGer CHF 100'000.– bis CHF 300'000.–. Die von ihr beantragten Anwaltskosten würden sich daher innerhalb des Tarifs bewegen. Würde das Gericht wider Erwarten von einem Streitwert von bloss CHF 4 Mio. ausgehen, würde der maximale Kostenrahmen von CHF 150'000.– überschritten. In diesem Fall sei eine ausnahmsweise Überschreitung des Tarifs i.S.v. Art. 8 KR-PatGer geboten.