Das gelte umso mehr, als von der vorliegenden Klage Patente bzw. Patentanmeldungen in zahlreichen Ländern betroffen seien. Gehe man von einem durchschnittlichen, eher tiefen Referenzstreitwert von CHF 500'000.– für den Schweizer Teil eines Europäischen Patents aus, so sei dieser vorliegend mindestens mit einem Faktor 10 zu multiplizieren, weil eben Patente bzw. Patentanmeldungen in zahlreichen weiteren Ländern betroffen seien, wobei der Löwenanteil des Umsatzes mit Z in den vergangenen Jahren in den USA erzielt worden sei. Selbstverständlich könne der mit Z erzielte Umsatz nicht 1:1 mit dem Wert der Patente bzw. mit dem Streitwert gleichgestellt werden.