Der Streitwert sei der (objektive) Wert des Streitgegenstands in Geld. Bei einer Abtretungsklage sei daher auf den wirtschaftlichen Wert derjenigen Patente bzw. Patentanmeldungen abzustellen, deren Abtretung verlangt werde. Der wirtschaftliche Wert bemesse sich grundsätzlich nach dem Ertragswert der streitgegenständlichen Patente. Der Umsatz, welcher mit den vom Patent betroffenen Produkten erzielt worden sei, sei ein Anhaltspunkt für den Ertragswert. Erfahrungsgemäss würden Streitwerte von CHF 300'000.– bis CHF 500'000.– in Patentstreitigkeiten an der unteren Grenze liegen.