3.1 Die Klägerin macht zur Begründung der von ihr geforderten Parteientschädigung geltend, mit der Klageanerkennung erhalte sie den Anspruch auf die gesamte Patentfamilie zugesprochen. Das Patent betreffe das Herstellungsverfahren für den Impfstoff Z. Dabei handle es sich um einen zentralen Umsatzträger der Klägerin. Gemäss Jahresbericht 2012 Seite 4 O2013_004