2.4 Um diesem Hin und Her im Sinne einer beförderlichen Erledigung des Verfahrens ein Ende zu setzen und um gleichzeitig die Rechte der Parteien bezüglich unbedingtes Replikrecht zu wahren, wurden die Parteien schliesslich auf den 26. September 2013 zur Verhandlung betreffend abschliessende Stellungnahmen zu Kosten- und Entschädigungsfolgen vorgeladen.