"1. Der Streitwert sei mit CHF 5 Mio. übersteigend festzulegen. 2. Das Gericht wird höflich ersucht, die Vorlage des Schiedsgerichtsentscheids zu verlangen. 3. Der Klägerin sei volle Parteientschädigung der angefallenen Kosten für die rechtsanwaltschaftliche Vertretung im Betrag von CHF 315'781.50 sowie der notwendigen Auslagen für die patentanwaltschaftliche Vertretung im Umfang von CHF 79'391.00 zuzusprechen." 2.3 Hierzu nahm die Beklagte mit Eingabe vom 9. August 2013 Stellung.