Mit Entscheid vom 2. Januar 2013 überwies das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt das vorliegende Verfahren zur weiteren Behandlung an das Bundespatentgericht; dieser Entscheid ist in Rechtskraft erwachsen. 1.4 Mit Verfügung vom 7. März 2013 wurde der Streitwert auf CHF 4 Mio. festgelegt und Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses in der entsprechenden Höhe angesetzt. Nach Eingang des Kostenvorschusses wurde das Verfahren auf gemeinsames Begehren der Parteien hin bis 30. Juni 2013 sistiert. 1.5 Mit Eingabe vom 26. Juni 2013 stellte die Beklagte die folgenden Anträge: "1. Es sei das Verfahren infolge Klaganerkennung abzuschreiben;