1.3 Mit Verfügung vom 27. Dezember 2011 überwies das Zivilgericht Basel-Stadt das vorliegende Verfahren – auf Antrag der Klägerin – an das Bundespatentgericht und auferlegte die Kosten im Umfang von CHF 7'000.– zuzüglich Auslagen von CHF 235.– einstweilen der Klägerin. Auf Antrag der Beklagten zog das Zivilgericht Basel-Stadt seine Verfügung am 12. Januar 2012 in Wiedererwägung und hob sie auf