4.5 Aufgrund der obigen Ausführungen ist das Gesuch des Beklagten 2 um unentgeltliche Rechtspflege mangels Mittellosigkeit bzw. mangels Mitwirkung zur Klärung der finanziellen Verhältnisse abzuweisen. Damit erübrigt sich eine Beurteilung der Frage der Aussichtslosigkeit. Seite 3 O2013_001 […] Der Präsident verfügt: 1. Das Gesuch des Beklagten 2 um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. […] Rechtsmittelbelehrung: